ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Verträge mit Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B) · Stand: Oktober 2026
Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung.
AGB HERUNTERLADEN (DOCX)TEIL A – GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ALLE KUNDEN
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Kauf und die Lieferung von Waren (insbesondere Arbeitsschutzprodukte, Schutzhandschuhe und Arbeitsschutzkleidung) zwischen der JT GuardTex GmbH, Fitzgasse 6, 37284 Waldkappel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Eschwege unter HRB 3735, USt-IdNr. DE463011757, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Philippent und Tobias Marth (nachfolgend „JT GuardTex“), und ihren Kunden. Sie gelten unabhängig davon, ob die Bestellung über die Website www.jt-guardtex.de, per E-Mail, Telefon oder auf anderem Weg erfolgt.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Teil A gilt für alle Kunden. Teil B enthält ergänzende Regelungen, die ausschließlich für Verbraucher gelten, Teil C ergänzende Regelungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten. Im Fall eines Widerspruchs gehen Teil B beziehungsweise Teil C vor.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn JT GuardTex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn JT GuardTex ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop, in Katalogen und Preislisten ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Im Onlineshop geschieht dies durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer gleichwertigen Beschriftung) nach Abschluss des Bestellvorgangs. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn JT GuardTex das Angebot durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand der Ware annimmt. Nimmt JT GuardTex das Angebot nicht binnen fünf Werktagen an, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von JT GuardTex gespeichert; der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.
(2) Es stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung: Barzahlung (bei Abholung), Überweisung, SEPA-Lastschrift und Kreditkarte. JT GuardTex behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen, insbesondere bei fehlender Bonität oder bei Erstbestellungen.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung und Lieferfristen
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angegebene Lieferzeiten beginnen bei Vorkasse erst mit Zahlungseingang.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten.
(3) Selbstbelieferungsvorbehalt: Wird JT GuardTex trotz ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts von ihrem Lieferanten nicht beliefert, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sie informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
(4) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Transport- und Hafenstörungen, Zoll- und Importverzögerungen), die JT GuardTex die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, können beide Parteien vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. JT GuardTex wird den Kunden unverzüglich informieren.
§ 5 Produktsicherheit, Eignung und bestimmungsgemäße Verwendung
(1) Soweit die gelieferten Produkte persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sind, entsprechen sie den dort genannten Anforderungen. Die EU-Konformitätserklärung ist abrufbar unter www.jt-guardtex.de . Kategorie, Schutzklasse und angewandte Normen (z. B. EN 388, EN ISO 374, EN 407) ergeben sich aus der Kennzeichnung, dem Produktdatenblatt und der Gebrauchsanleitung.
(2) Die Schutzwirkung besteht nur für den in der Gebrauchsanleitung und im Datenblatt angegebenen Verwendungszweck und im Rahmen der dort genannten Leistungsstufen. Kein Schutzprodukt bietet absoluten Schutz vor allen Gefahren.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Einsatz zu prüfen, ob das Produkt für die konkrete Tätigkeit, die konkreten Gefährdungen und die konkrete Person (z. B. Passform, Größe, Unverträglichkeiten) geeignet ist. Bei Unternehmern bleibt die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl der PSA nach dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung in deren alleiniger Verantwortung.
(4) Die Gebrauchsanleitung sowie die Hinweise zu Pflege, Lagerung und Haltbarkeit sind zu beachten. Vor jeder Benutzung ist das Produkt auf Beschädigungen zu prüfen; beschädigte oder verschlissene Produkte dürfen nicht mehr verwendet werden.
(5) Die gesetzliche Produkthaftung bleibt unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von JT GuardTex. Für Unternehmer gilt ergänzend § 16.
§ 7 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in Teil B oder Teil C nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Mängelrechte bestehen insbesondere nicht, soweit der Schaden auf natürlichem Verschleiß, auf einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, auf unsachgemäßer Lagerung oder Pflege oder auf eigenmächtigen Veränderungen der Ware durch den Kunden oder Dritte beruht.
§ 8 Haftung
(1) JT GuardTex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JT GuardTex nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JT GuardTex.
§ 9 Datenschutz
JT GuardTex verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.jt-guardtex.de.
§ 10 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
TEIL B – ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung.
§ 12 Lieferung und Gefahrübergang
Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Es gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Mängelrechte und Garantie
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(2) Eine über die gesetzlichen Rechte hinausgehende Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich bei dem jeweiligen Produkt oder in einer Garantieerklärung zugesagt wurde.
§ 14 Streitbeilegung
JT GuardTex ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Werden mehrere Waren in einer Bestellung einheitlich bestellt, aber getrennt geliefert, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JT GuardTex GmbH, Fitzgasse 6, 37284 Waldkappel, Telefon 05658 923 37 19, E-Mail bestellung@jt-guardtex.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An JT GuardTex GmbH, Fitzgasse 6, 37284 Waldkappel, E-Mail: bestellung@jt-guardtex.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______
Name des/der Verbraucher(s): ______
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______
Datum: ______
(*) Unzutreffendes streichen.
TEIL C – ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMER
§ 11 Geltung, Angebot und Beschaffenheit der Ware
(1) Angaben in Katalogen, Datenblättern, Mustern und Abbildungen sind Beschreibungen der Ware und keine Garantien, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
(2) Handelsübliche und produktionsbedingte Abweichungen bei Maßen, Farben, Gewicht und Material sind zulässig, soweit die Gebrauchstauglichkeit und die Schutzwirkung nicht beeinträchtigt werden. Bei Auftragsfertigungen und Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu fünf Prozent zulässig.
(3) Diese AGB gelten für Unternehmer auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge, ohne dass JT GuardTex im Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss, sofern sie dem Kunden zuvor in Textform mitgeteilt wurden. Maßgeblich ist die Fassung, die bei der jeweiligen Bestellung gilt.
(4) Einseitige Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber JT GuardTex abgibt (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
§ 12 Zahlung und Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum und Lieferung der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von JT GuardTex maßgeblich. Vereinbarte Skontoabzüge setzen voraus, dass alle früheren fälligen Rechnungen beglichen sind.
(2) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) JT GuardTex ist berechtigt, die Lieferung von Vorkasse oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, ein Kreditlimit festzulegen oder weitere Lieferungen auszusetzen, wenn Zahlungsrückstände bestehen oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern.
§ 13 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab dem Lager von JT GuardTex in Waldkappel-Hetzerode, das zugleich Erfüllungsort ist (EXW, Incoterms® 2020). Auf Verlangen und Kosten des Kunden werden die Waren an einen anderen Ort versandt (Versendungskauf). Die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) bestimmt JT GuardTex nach pflichtgemäßem Ermessen und beachtet dabei zumutbare Weisungen des Kunden. Die Transportkosten ab Lager trägt der Kunde. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald JT GuardTex die Ware abholbereit bereitgestellt hat; beim Versendungskauf geht sie mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmte Person über. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
(2) Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, JT GuardTex hat sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist JT GuardTex berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen.
(4) Für Unternehmer gilt ergänzend: Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt, bei Vertragsschluss nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und dessen Folgen sich nicht in zumutbarer Weise vermeiden oder überwinden ließen. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Terror, Sabotage, Embargos, Sanktionen und Handelsbeschränkungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Brand, Explosion, länger andauernde Ausfälle von Transportwegen, Energie oder IT sowie Streiks und Aussperrungen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren. Solange das Hindernis besteht, ist sie von ihren Leistungspflichten und von Schadensersatzansprüchen befreit. Dauert das Hindernis länger als 30 Tage, kann jede Partei vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
§ 14 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Hierzu gehört auch eine Prüfung von Stichproben auf Beschaffenheit, Kennzeichnung, Größen und Vollständigkeit der Produktinformationen.
(2) Offensichtliche Mängel und Falschlieferungen sind JT GuardTex unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu vermerken und JT GuardTex mitzuteilen.
(3) Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB), sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.
§ 15 Mängelansprüche
(1) Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, der Übernahme einer Garantie, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Rückgriffsansprüche in der Lieferkette nach §§ 445a, 445b, 478 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Bei Mängeln leistet JT GuardTex nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Gerügte Ware hat der Kunde JT GuardTex zur Prüfung zur Verfügung zu stellen, möglichst in der Originalverpackung. Er darf sie nicht unaufgefordert zurücksenden. JT GuardTex holt die Ware nach erfolgter Rüge innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten und Gefahr ab oder gibt eine Rücksendung unter Vergabe einer Rücksendenummer (RMA) frei. Zur Untersuchung hat der Kunde Transport-, Um- und Produktverpackungen nur im erforderlichen Umfang zu öffnen. JT GuardTex ist berechtigt, die Rüge vor Ort zu prüfen.
(4) Erweist sich die Rüge als unberechtigt, kann JT GuardTex vom Kunden Ersatz der Kosten für Abholung, Prüfung, Bearbeitung und Rücklieferung verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises bleibt unberührt.
§ 16 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von JT GuardTex (Kontokorrentvorbehalt).
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt JT GuardTex bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab; JT GuardTex nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Auf Verlangen hat er die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu geben.
(3) Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erwirbt JT GuardTex Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.
(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt JT GuardTex auf Verlangen Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist JT GuardTex nach Fristsetzung zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.
§ 17 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des § 8 Abs. 1.
§ 18 Weiterverkauf, Weiterverarbeitung, Rückverfolgbarkeit und Rückruf
(1) Wiederverkäufer haben Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung, Sicherheitshinweise und Konformitätsunterlagen unverändert an ihre Abnehmer weiterzugeben. Kennzeichnungen und Marken dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(2) Der Kunde dokumentiert die Chargen- bzw. Seriennummern der gelieferten Ware und seine Abnehmer so, dass die Ware für mindestens zehn Jahre rückverfolgt werden kann, und stellt diese Angaben JT GuardTex im Fall von Sicherheitsmängeln, Rückrufen oder behördlichen Anfragen unverzüglich zur Verfügung.
(3) Die Parteien informieren sich unverzüglich über Erkenntnisse zu Produktrisiken und unterstützen sich bei Marktüberwachungsmaßnahmen und Rückrufaktionen.
(4) Der Kunde darf die Ware nur im Rahmen ihrer Eignung und ihres Verwendungszwecks weiterverarbeiten (z. B. beschichten, bedrucken, konfektionieren oder mit anderen Produkten kombinieren). Das gilt besonders für Schutzprodukte, die bestimmten Normen oder Zertifizierungen entsprechen, welche durch die Weiterverarbeitung entfallen können. Bei Zweifeln hat sich der Kunde vorab bei JT GuardTex zu erkundigen, ob die beabsichtigte Weiterverarbeitung zulässig ist. JT GuardTex haftet nicht dafür, dass die Ware nach einer unzulässigen Weiterverarbeitung nicht mehr der vereinbarten Beschaffenheit oder einer Norm entspricht. Beginnt oder setzt der Kunde die Weiterverarbeitung trotz eines Mangels fort, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war (§ 377 HGB), sind Ansprüche auf Ersatz nutzlos aufgewendeter Verarbeitungskosten ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen zum Mitverschulden bleiben unberührt.
(5) Soweit ein Produkt nicht ausdrücklich für den privaten Gebrauch gekennzeichnet ist, ist es für den beruflichen (gewerblichen oder industriellen) Gebrauch bestimmt. Will der Kunde Produkte an Endverbraucher vertreiben, muss er sich vorab bei JT GuardTex erkundigen, ob sie dafür uneingeschränkt geeignet sind.
§ 19 Exportkontrolle und Compliance
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die einschlägigen Außenwirtschafts-, Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften (insbesondere der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten, soweit anwendbar) einzuhalten.
(2) Eine Weiterlieferung an Personen oder Organisationen, die auf einer Sanktionsliste geführt werden, oder in sanktionierte Länder und Regionen ist untersagt. Für Waren, die einer Genehmigungspflicht unterliegen oder bei denen eine Endverbleibserklärung erforderlich ist (insbesondere für Produkte der Sparte Military), ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet.
(3) JT GuardTex ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Genehmigungen nicht erteilt werden oder ein Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten droht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
§ 20 Werbung und geistiges Eigentum
(1) Wirbt der Kunde für die Produkte, hat er dies in angemessener Form und mit zutreffenden Produktangaben zu tun. Falsche Aussagen über Eigenschaften, Schutzklassen oder Normkonformität können Ansprüche Dritter gegen JT GuardTex auslösen. Der Kunde stellt JT GuardTex von den Folgen solcher Werbung frei und ersetzt den entstandenen Schaden. Das gilt nicht, soweit er Bilder oder Texte von JT GuardTex mit deren vorheriger ausdrücklicher Zustimmung verwendet hat.
(2) Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Fotos, Kataloge und Datenblätter von JT GuardTex dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung in Textform und nur im Rahmen des Weiterverkaufs der Waren verwendet werden. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich; der Widerruf wirkt nur für die Zukunft, sofern er nicht auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruht.
§ 21 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Eschwege. JT GuardTex ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.